„Wohlfühlen mitten in Bayern“ - das gilt im Landkreis Landshut nicht nur für den Wohnort, sondern auch für den Landkreis als Arbeitgeber. Wir verstehen uns als kundenorientierter Dienstleister für die über 167.000 Einwohner in den 35 Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises Landshut.
Der Allgemeine Soziale Dienst im Kreisjugendamt Landshut unterteilt sich in die Fachbereiche der „Erziehungshilfen, Eingliederungshilfen und Kinderschutz“, der „Jugendhilfe im Strafverfahren“ und der „Sorgerechts- und Umgangsberatung“.
Die Stelle ist in Vollzeit oder in Teilzeit (min. 25 Std./Woche) zu besetzen.
Sie beraten und betreuen Familien in Fragen der Erziehung und steuern ggf. Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen ein (Einleitung, Durchführung und Steuerung von ambulanten, teilstationären und stationären Jugendhilfe- und Eingliederungsmaßnahmen nach §§27 ff. SGB VIII).
Sie bearbeiten im Team eingehende Kindeswohlgefährdungsmeldungen, erarbeiten Hilfe- und Schutzkonzepte mit den Personensorgeberechtigten, Sie schützen junge Menschen durch (vorläufige) Inobhutnahmen, dokumentieren Ihr Tun sorgfältig und setzen bei Bedarf Clearinghilfen ein.
Sie kontaktieren bei Bedarf das Familiengericht und vertreten die Einschätzung des Kreisjugendamtes vor Gericht.
Sie arbeiten diversitätssensibel mit Familien unterschiedlicher sozialer Gesellschafts- und Bildungsschichten unter Berücksichtigung der vielfältigen kulturellen Hintergründe.
Sie schulen die Mitarbeiter (m/w/d) von Kindertageseinrichtungen und Schulen in der Thematik Jugendamt und Kindeswohlgefährdung gem. §8a SGB VIII.
ein abgeschlossenes Studium als Dipl.-Sozialpädagoge (FH) (m/w/d), Sozialarbeiter B.A. (m/w/d), Erziehungswissenschaftler (m/w/d) (Bachelor/Master), Kindheitspädagoge (m/w/d) (Bachelor/Master) oder Heilpädagoge (m/w/d) mit abgeschlossener Hochschulbildung bzw. ein vergleichbares Studium mit entsprechenden Kenntnissen und Erfahrungen.
idealerweise Berufserfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe
die Fähigkeit und Motivation, sich schnell und verbindlich auf Familiensysteme einzustellen und gemeinsam mit den Familien und jungen Menschen Lösungsstrategien zu erarbeiten, damit die Gefährdung abgewendet werden kann.
Teamfähigkeit, Flexibilität und Konfliktkompetenz
einen gültigen Führerschein der Klasse B.
Bereitschaft, nach entsprechender Einarbeitung in regelmäßigen Abständen Rufbereitschaft zu übernehmen (wird zusätzlich gem. Tarifvertrag vergütet)
eine sinnstiftende Tätigkeit mit hoher Eigenverantwortung
eine unbefristete Anstellung in Vollzeit oder Teilzeit (min. 25 Std./Woche)
die Einbindung in ein motiviertes, örtlich aufgestelltes Team, das sich vertrauensvoll und wertschätzend unterstützt
eine Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (Entgeltgruppe S 14 TVöD bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen + 180,00 € brutto SuE-Zulage (bei Teilzeit ggf. anteilig gekürzt)) mit einer Jahressonderzahlung und einer leistungsorientierten Entgeltkomponente
30 Tage Jahresurlaub + 2 Regenerationstage in der 5-Tage-Woche, zuzüglich freier Tage am 24. und 31. Dezember
an den Bedarf angepasste Fortbildungen sowie die Möglichkeit für regelmäßige Fall- und Teamsupervision
zusätzliche betriebliche Altersvorsorge ohne Arbeitnehmerbeteiligung
flexible Beurlaubungs- und Arbeitszeiten zur besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und die Möglichkeit für Homeoffice nach der Einarbeitung
einen Zuschuss zum Deutschlandticket i.H. von 55 %
innerbetriebliches Gesundheitsmanagement
moderne Arbeitsplätze im Neubau des Landratsamtes Landshut in Essenbach (Umzug für Ende 2024 geplant)
Gleichberechtigung, Vielfalt, Fairness und Chancengleichheit
Dienstort
Landratsamt Landshut II – Kreisjugendamt, Sonnenring 14, 84032 Altdorf bei Landshut
Bei Fragen zur Stelle können Sie sich gerne an Frau Guglhör (Sachgebietsleitung), Tel. 0871/408-4727, oder Herrn Schmidtner (Teamleitung ASD Süd), Tel. 871/408-4715, wenden.
Bewerbungen sind jederzeit über das Stellenportal des Landratsamtes Landshut möglich.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!