Wir über uns
Unser Auftrag
Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Er soll die Gefangenen befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Diesem Behandlungsauftrag wird zum Beispiel durch therapeutische Behandlungs- und soziale Trainingsangebote, durch Aus- und Weiterbildungsangebote, durch arbeitstherapeutische Maßnahmen, durch Beschäftigungsmöglichkeiten in Arbeitsbetrieben innerhalb und außerhalb der Vollzugsanstalten oder durch vielfältige Freizeitangebote Rechnung getragen.
Qualifiziertes Personal
Zur fachlichen Anleitung, Betreuung, Behandlung sowie zur Beaufsichtigung der Gefangenen wird qualifiziertes, erfahrenes und engagiertes Personal im Werkdienst (Handwerksbetrieben mit Meisterprüfung), im allgemeinen uniformierten Vollzugsdienst, im Verwaltungsdienst und in den Fachdiensten eingesetzt. Damit stehen Ihnen jederzeit kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
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