Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck ist zuständig für den Landkreis Fürstenfeldbruck. Für das Genossenschafts-, Handels-, Partnerschafts- und Vereinsregister sowie in Insolvenzverfahren und bei Zwangsversteigerungen ist das Amtsgericht München zuständig.
Übergeordnete Instanzen sind der Reihe nach das Landgericht München II, das Oberlandesgericht München und der Bundesgerichtshof.
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