Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck ist zuständig für den Landkreis Fürstenfeldbruck. Für das Genossenschafts-, Handels-, Partnerschafts- und Vereinsregister sowie in Insolvenzverfahren und bei Zwangsversteigerungen ist das Amtsgericht München zuständig.
Übergeordnete Instanzen sind der Reihe nach das Landgericht München II, das Oberlandesgericht München und der Bundesgerichtshof.