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2.367 Teilzeit Jobs in Nordrhein-Westfalen

Logo für den Job Warenverräumer (w/m/d) 7 Std./Wo. in 44791 Bochum
locationAm Einkaufszentrum 1, 44791 Bochum, Deutschland
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Logo für den Job Aushilfe für die Warenverräumung (w/m/d) 6 Std./Wo. in 42651 Solingen
locationKölner Str. 99, 42651 Solingen, Deutschland
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Logo für den Job Abordnungsstelle zur Wahrnehmung einer Tätigkeit als Leitung der Fachstelle Islamische Religionspädagogik - FAIR
Land Nordrhein-Westfalen
locationBR Arnsberg, Laurentiusstraße 1, 59821 Arnsberg, Deutschland
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Logo für den Job Justizbeschäftigte/r beim ambulanten Sozialen Dienst (m/w/d)
Land Nordrhein-Westfalen
locationKönig-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg, Deutschland
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Logo für den Job Architekten:in/Ingenieur:in (Fachbereich EFRE-Förderung)
Land Nordrhein-Westfalen
locationDompl. 1-3, 48143 Münster, Deutschland
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Logo für den Job Verkäufer mit Filialverantwortung (w/m/d) 25-30 Std./Wo. in 48653 Coesfeld
locationKupferstraße 2, 48653 Coesfeld, Deutschland
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Logo für den Job Schülerpraktikum dm-Markt (w/m/d) in 45127 Essen
locationLimbecker Pl. 1a, 45127 Essen, Deutschland
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Logo für den Job Aushilfe für die Kasse (w/m/d) 7 Std./Wo. in 41569 Rommerskirchen
locationMariannenpark 10, 41569 Rommerskirchen, Deutschland
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Logo für den Job Aushilfe im Verkauf (w/m/d) 7,5 Std./Wo. in 41569 Rommerskirchen
locationMariannenpark 10, 41569 Rommerskirchen, Deutschland
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Busfahrer/in (m/w/d) im Fahrdienst  der Justizvollzugsanstalt Herford

Busfahrer/in (m/w/d) im Fahrdienst der Justizvollzugsanstalt Herford

Land Nordrhein-Westfalen
locationEimterstraße 15, 32049 Herford, Deutschland
Transport und Verkehr

A. Beschreibung der Stelle

Bei der Justizvollzugsanstalt Herford ist eine zunächst auf zwei Jahre befristete Vollzeitstelle als Busfahrer/in zu besetzen. Die Stelle ist der Entgeltgruppe 5 TV-L zugeordnet. Bei Vorliegen der laufbahn- und beamtenrechtlichen Voraussetzungen besteht zudem die Möglichkeit einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf in der Laufbahn des Allgemeinen Vollzugsdienstes (Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt).

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,83 Stunden. Der Arbeitszeitrahmen erstreckt sich grundsätzlich auf die Tage von Montag bis Freitag in der Zeit von 5:30 Uhr bis 18:30 Uhr. Der überwiegende Teil der Arbeitszeit ist dabei an den Tagen Dienstag und Donnerstag (jeweils ca. 5:30 Uhr bis 18:30 Uhr) sowie Freitag (ca. 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr) zu leisten.

B. Aufgaben

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

  • das Führen des Gefangenentransportomnibusses
  • die Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustands sowie der Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs vor Fahrtantritt
  • das Führen des Fahrten- sowie des Nachsendebuchs
  • das Verwalten und das Dokumentieren des Gepäcks in den Anstalten sowie das Be- und Entladen des Fahrzeugs
  • während der Beifahrerzeit Pflege des Kontakts zu anderen Umläufen und den Anstalten
  • gegebenenfalls die Wagenpflege inklusive des Führens des Buchwerks
  • gegebenenfalls die Verantwortung für das Beladen des Lkw mit der für den Wäschetransport am Dienstag vorgesehenen Wäsche übernehmen

C. Anforderungsprofil

I. Fachkompetenz

Die/der Mitarbeiter/in verfügt über

  • eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse D
  • wünschenswert wäre zusätzlich eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse C

II. Persönliche Anforderungen / soziale Kompetenz

Die/der Mitarbeiter/in

  • besitzt eine sehr gute Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • verfügt über Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit
  • erklärt sich zu flexiblen Arbeitszeiten bereit
  • ist konfliktfähig, zuverlässig und verschwiegen

Ist Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit einem aussagekräftigen Anschreiben, einem lückenlosen tabellarischen Lebenslauf sowie den nachstehenden Unterlagen:

  • Nachweise der beruflichen Qualifikationen
  • Nachweis über den Besitz der Führerscheinklasse D und ggf. C
  • Arbeitszeugnisse über bisherige Beschäftigungen seit der Schulentlassung
  • Erklärung über Schulden
  • Erklärung über Straftaten
  • Einverständniserklärung zur Akteneinsicht
  • Einverständniserklärung zur Einholung von Auskünften nach § 41 Abs. 1 Nr. 1 BZRG
  • Einverständniserklärung zur Aufbewahrung der Unterlagen