Branche
Sonstige Branche

Gemeinnützige Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes e.V. als Arbeitgeber

Lessingstraße 4, 80336 München

Seit 1949 sichert die UKB im Auftrag der Tarif­vertrags­parteien der Bayerischen Bau­wirt­schaft die Urlaubs­ansprüche gewerb­licher Arbeitnehmer.


Hintergrund

Die Baubranche ist besonders, auch in Sachen Urlaubs­anspruch. Viele Arbeit­nehmer sind nicht das ganze Jahr am Stück im selben Betrieb beschäftigt. Damit ihnen dadurch keine Nach­teile ent­stehen, gibt es seit nun­mehr 70 Jahren das tarif­liche Urlaubs­verfahren.


Bei Anwendung des Bundesurlaubs­gesetzes hätte der Arbeit­nehmer nämlich erst nach ½ Jahr Beschäfti­gung Anspruch auf einen vollen Jahres­urlaub. Bei kürzeren Arbeits­ver­hält­nissen wäre der Urlaub bei Beendi­gung aus­zu­zahlen. Der Arbeit­nehmer hätte dann zwar Anspruch auf die Urlaubs­ver­gütung, nicht aber auf den ihm zustehen­den Freizeit­an­spruch. Eine zusammen­hängende Urlaubs­ge­währung wäre somit nicht möglich. 


Aus diesem Grund regeln die Tarif­ver­trags­parteien seit 1949 das Urlaubs­ver­fahren im Bau­gewerbe durch Tarif­vertrag. Hierzu gründeten sie die Urlaubs­kasse als gemein­sam getragene Ein­richtung und ermög­lichen damit die Über­tragung der Ansprüche inner­halb der Branche. Die Rück­stellung für die Urlaubs­ver­gütung erfolgt somit nicht im Betrieb, sondern in der Kasse. 


Die Teilnahme an diesen Ver­fahren ist Pflicht auf­grund der für all­ge­mein­ver­bind­lich erklär­ten Tarif­ver­träge des Bau­ge­werbes.


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