Der Bezirk Oberbayern ist als kommunale Gebietskörperschaft in der bayerischen Verfassung verankert. Er bildet analog zu den Gemeinden (erste Ebene) und den Landkreisen sowie kreisfreien Städten (zweite Ebene) die dritte kommunale Ebene des Freistaats. Sein Verwaltungsgebiet deckt sich mit dem der Regierung von Oberbayern.
Der Bezirk Oberbayern hat vielfältige Aufgabengebiete: Sie umfassen Soziales, Gesundheit sowie Bildung und Ausbildung ebenso wie Kultur, Heimatpflege und Umwelt.
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