Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Sachgebiet 14.1 – Flüchtlingsunterbringung – in München
Gemäß § 12a AufenthG ist ein Ausländer, der als Asylberechtigter anerkannt worden ist oder etwa über eine Aufenthaltserlaubnis verfügt, verpflichtet, für den Zeitraum von drei Jahren ab Anerkennung oder Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in dem Land seinen gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) zu nehmen, in das er zur Durchführung seines Asylverfahrens oder seines Aufnahmeverfahrens zugewiesen worden ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können die anerkannten Bleibeberechtigten auch durch Bescheid einem Wohnsitz zugewiesen werden. Mit dieser Regelung gehen für die Regierung von Oberbayern neue Aufgaben einher, für deren Erfüllung wir neue Mitarbeiter suchen.
Ihre Aufgaben:
Wir bieten Ihnen:
Ansprechpartnerin/Ansprechpartner:
Fachlich: Herr Herbst Tel. 089/2176- 3237 oder
Personalstelle: Frau FuchsTel. 089/2176- 2937
Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen
bis spätesten 19.04.2017 an die
Regierung von Oberbayern
Sachgebiet SG Z2.1-53-(9)
Maximilianstraße 39
80538 München
oder per E-Mail an: Bewerbungen@reg-ob.bayern.de
Hinweis: Bitte schicken Sie Dateienausschließlich im PDF-Format. E-Mails mit einem Volumen von mehr als 5 MB werden automatisch geblockt.
Ihr Profil:
Anzeigenart | Stellenangebot |
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Arbeitszeit | Vollzeit |
Vertragsart | Befristete Anstellung |
Berufliche Praxis | keine Angabe |
Aus- und Weiterbildung | Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss |
Berufskategorie | Öffentlicher Dienst, Sicherheit, Reinigung, etc. / Öffentlicher Dienst |
Arbeitsort |