Zusammen mit einer erfahrenen Mitarbeiterin arbeiten Sie in dem Aufgabengebiet “Friedhofsverwaltung“, in das insbesondere die Genehmigung von Grabstätten, deren Laufzeitverlängerung, die Kontrolle der Grabpflege, die edv-mäßige Erfassung von Friedhofsdaten sowie die sonstige verwaltungsmäßige Abwicklung der Friedhofsangelegenheiten fallen.
Die Beschäftigung erfolgt zunächst befristet.
Wir bieten:
Durch Ihre Mitarbeit in der Gemeinde Gräfelfing haben Sie die Möglichkeit, das öffentliche Leben mit zu organisieren und damit das Zusammenleben aller Bürgerinnen und Bürger positiv zu beeinflussen. Harmonisch zusammenarbeitende Teams und Personalförderungsmaßnahmen haben für uns einen hohen Stellenwert. Weiterhin sind wir bemüht, Ihnen günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Die Gemeinde Gräfelfing ist an der Beschäftigung von aktiven Feuerwehrdienstleistenden im Gemeindegebiet interessiert.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte bis zum 14.07.2017 an die Gemeinde Gräfelfing, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing, rathaus@graefelfing.bayern.de. Falls Sie Ihre Bewerbung in digitaler Form übermitteln wollen, bitten wir Sie, Ihre Dateien nur im PDF-Format zu übersenden.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurücksenden und empfehlen daher, keine Originale beizufügen. Die Unterlagen werden von uns nach einer Aufbewahrungsfrist von 3 Monaten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorschriften vernichtet.
Für diese wichtige Anlaufstelle für unsere Bürgerinnen und Bürger im Rathaus suchen wir eine/n Mitarbeiter/in, die/der gerne mit Menschen umgeht und für die Belange unserer Bürger Verständnis und Einfühlungsvermögen mitbringt:
Wir erwarten von Ihnen ein freundliches, zuvorkommendes und serviceorientiertes Auftreten, Engagement, gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Selbständigkeit, aber auch Teamgeist - vor allem aber Freude am Umgang mit den Bürgern.
Eine Ausbildung für die Kommunalverwaltung (VFA-K, AL I) sowie über entsprechende Berufserfahrung in diesem Aufgabengebiet sind von Vorteil, jedoch nicht Einstellungs-voraussetzung.