Kreisjagdberater (m/w/d) und einen Stellvertreter (m/w/d)

Erding
Landratsamt Erding

Benefits

  • Arbeitsweg

  • Beruf und Familie

  • Essen und Trinken

  • Gesundheit

  • Medien

  • Sachbezug

  • Vorsorgeleistungen

Der Landkreis Erding sucht einen

 

Kreisjagdberater (m/w/d)

und seinen Stellvertreter (m/w/d)

 

Die Bestellung des Kreisjagdberaters und seines Stellvertreters erfolgt zum 01.04.2023

Die Aufgabenschwerpunkte:

  • Beratung und Unterstützung der Jagdbehörde in allen jagdfachlichen und jagdwirtschaftlichen Angelegenheiten

  • Beratung und Unterstützung der Jäger/Revierinhaber

  • Teilnahme an Sitzungen des Jagdbeirates

  • Teilnahme an Ortsterminen

  • Teilnahme an öffentlichen Terminen (Hegeschau, Hegegemeinschaftsversammlungen im Rahmen der dreijährigen Abschussplanung)

  • Unabhängiger und objektiver Sachverständiger

 

Die Bestellung:

Der Kreisjagdberater und sein Stellvertreter werden nach Anhörung des Jagdbeirates für fünf Jagdjahre widerruflich bestellt.

Die Voraussetzungen:

  • Gültiger Jagdschein

  • In allen Bereichen der Jagd sachkundig und hocherfahren

  • Bewusstsein, dass die Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch auszuüben sind und immer um einen gerechten Ausgleich der Interessen der am Jagdwesen Beteiligten bemüht

 

Seinen gewöhnlichen Aufenthalt sollte der Kreisjagdberater im Kreisgebiet haben.

 

Rechtsstellung des Kreisjagdberaters und dessen Stellvertreter:


Die Tätigkeiten finden außerhalb eines öffentlich-rechtlichen (haupt- oder nebenamtlichen) Dienstverhältnisses statt. Als ehrenamtlicher Berater ist er weder Angehöriger der Jagdbehörde, die ihn bestellt hat (§ 30 Abs. 2 Satz 2 AVBayJG), noch für sie zeichnungs- oder vertretungsberechtigt (§ 30 Abs. 2 Satz 1 AVBayJG); ebenso wenig ist er ein beliehener Unternehmer, der ggf. im Rahmen der ihm übertragenen öffentlich-rechtlichen Befugnisse und Zuständigkeiten tätig werden würde.

Wir bieten:

  • Ermäßigte Gebühr für den Dreijahresjagdschein

  • Fahrtkostenerstattung nach dem Bay. Reisekostengesetz

  • Monatliche Aufwandsentschädigung: Dem Stellvertreter des Jagdberaters steht eine Aufwandsentschädigung nur dann zu, wenn der Jagdberater länger als einen Monat an der Ausübung seines Amtes verhindert und der Stellvertreter während dieser Zeit tätig geworden ist.

Interessiert?

Dann bewerben Sie sich bitte bis spätestens 28.02.2023 bei der Unteren Jagdbehörde des Landratsamtes Erding

mit folgenden Unterlagen:

 

Bewerbungsschreiben,

tabellarischer Lebenslauf unter besonderer Berücksichtigung Ihrer für die Tätigkeit als Jagdberater nützlichen Erfahrungen

Nachweise über die absolvierten Lehrgänge

 

Eingesandte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, daher bitten wir um Zusendung von Kopien. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.

 

 

Landratsamt Erding

Sachgebiet 31-2

Untere Jagdbehörde

Alois-Schießl-Platz 2

85435 Erding

www.landkreis-erding.de

 

 

Fragen?

Frau Sedlmaier (Untere Jagdbehörde) 08122/58-1205

 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Kontakt für Bewerbung

Frau Sedlmaier

Benefits

  • Arbeitsweg

  • Beruf und Familie

  • Essen und Trinken

  • Gesundheit

  • Medien

  • Sachbezug

  • Vorsorgeleistungen

Arbeitsort

Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding

Mehr zum Job

Beschäftigungsart Befristete Anstellung
Arbeitszeit Vollzeit
Qualifikation Mit Berufserfahrung (1 bis 3 Jahre), Mit Berufserfahrung (mehr als 3 Jahre)
Arbeitsort
Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding