Ihre Aufgaben
In Ihrer Eigenschaft als IT-Kriminalist/-in ermitteln Sie als spezialisierte IT-Fachkraft eigenständig in Fällen von Computer- und Internetkriminalität. Sie unterstützen mit Ihrem digitalen Know-how zudem Ihre Kollegen in der Bayerischen Polizei in klassischen Kriminalitätsfällen, wie z.B. bei Drogen- oder Betrugskriminalität, Gewaltverbrechen oder Terrorismus.
Zu Ihren Aufgaben gehört unter anderem die Teilnahme an Durchsuchungen, die Sicherung von Beweismitteln und die Auswertung digitaler Spuren. Im Rahmen der Kriminalprävention unterstützen Sie zudem die polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit.
Unser Angebot
Nachdem Sie erfolgreich unser Auswahlverfahren absolviert haben, erfolgt Ihre Einstellung zunächst in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis nach den Regelungen des Tarifvertrags der Länder (TV-L) mit einer Eingruppierung in Entgeltgruppe 9b TV-L.
Für Ihre Tätigkeit als Informatik-Spezialist/-in im polizeilichen Vollzugsdienst absolvieren sie zunächst eine einjährige polizeifachliche Unterweisung. In dieser Zeit werden Ihnen die notwendigen praktischen wie theoretischen Kenntnisse vermittelt, um Ihre Rechte und Pflichten als Polizeivollzugsbeamter ausüben zu können. Die polizeifachliche Unterweisung startet zum 01.05.2021. Eine Einstellung vor diesem Termin ist bereits möglich.
Für die Verbeamtung von IT-Kriminalisten ist eine mindestens 3-jährige Beschäftigung vorgeschrieben. Wenn Sie ein Studium aus dem Bereich der Informatik bzw. mit einem größeren Anteil an Informatik haben, kann die Verbeamtung auch bereits nach einem Jahr erfolgen. Wobei die Zeit als Tarifbeschäftigter der Kriminalpolizei, insbesondere die Zeit der polizeifachlichen Unterweisung angerechnet wird. Sie steigen dann direkt in der 3. Qualifikationsebene des Polizeivollzugsdienstes (früher als "gehobener Dienst" bekannt) als Kriminaloberkommissar/-in in der Besoldungsgruppe A10 ein.
Wenn Sie sich bereits in einem Beamtenverhältnis der 3. Qualifikationsebene befinden, besteht die Möglichkeit der Versetzung / Umsetzung unter Beibehaltung der Besoldungsgruppe – bis maximal in der Besoldungsgruppe A11.
Der Dienstposten hat die Wertigkeit A9/11.
Bei der Stellenbesetzung wird die Zustimmung zu einer Sicherheitsüberprüfung (gem. Art. 10 – 12 BaySÜG) und der positive Abschluss dieser Überprüfung vorausgesetzt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig; die Einteilung der Arbeitszeit richtet sich nach dienstlichen Belangen. Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt. Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen. Auf Antrag kann die Gleichstellungsbeauftragte am Bewerbungsverfahren beteiligt werden.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 30.10.2020 über das Bewerbungsportal der Bayerischen Polizei unter: www.bevi.polizei.bayern.de
Sie möchten mehr wissen?
Ihr Profil
Anzeigenart | Stellenangebot |
---|---|
Arbeitszeit | Vollzeit |
Vertragsart | Sonstiges |
Berufliche Praxis | keine Angabe |
Aus- und Weiterbildung | Abschluss Hochschule / Berufsakademie / Duales Studium |
Berufskategorie | Öffentlicher Dienst, Sicherheit, Reinigung, etc. / Öffentlicher Dienst |
Arbeitsort |