- Vollzug des Ausländerrechts
- Kontakt und Abstimmung mit den Ausländerbehörden
- Erstellung von Bescheiden
- Aufenthaltsüberwachung und -beendigung
Voraussetzungen
- erfolgreiches Studium:
- als Diplom-Verwaltungswirt/-in (FH), vorzugsweise der Fachrichtung Allgemeine Innere Verwaltung oder
- vergleichbare Ausbildung, welche der Befähigung für die 3. Qualifikationsebene entspricht, z.B. (Bachelor Pubilc Management, Diplom-Finanzwirt (FH) etc.)
- Sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office Programmen
- Ausgewogenes Urteilsvermögen und Verhandlungsgeschick
- sicheres Auftreten und Kommunikationsfähigkeit
- Zuverlässigkeit, Verantwortungsbereitschaft
- Selbständiges und sehr sorgfältiges Arbeiten
- Belastbarkeit, Flexibilität
- mehrjährige Erfahrung im Ausländerrecht, gegebenenfalls mit Aufenthaltsbeendigungen wäre wünschenswert
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