Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung (VFA-K)
Einstellungsvoraussetzung ist der mittlere Bildungsabschluss oder der qualifizierende Mittelschulabschluss. Bewerber/-innen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Nötig sind außerdem Freude am Umgang mit Menschen und Intersse an einem abwechslungsreichen Beruf mit fundierten Kenntnissen in den Bereichen Recht und Verwaltung sowie kundenorientiertes Servicedenken
Anzeigenart | Ausbildungsplatz, Lehrstelle |
---|---|
Arbeitszeit | Vollzeit |
Vertragsart | Ausbildungs- oder Lehrvertrag |
Berufliche Praxis | ohne Berufserfahrung |
Aus- und Weiterbildung | Mittlere Reife |
Berufskategorie | Öffentlicher Dienst, Sicherheit, Reinigung, etc. / Öffentlicher Dienst |
Arbeitsort |